Kassen aufrüsten
Pflicht: Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.
Anforderungen an eine Registrierkasse:
• Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
• Anmeldung des Kassensystems und der zugehörigen TSE beim Finanzamt
• Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine Rechnung auszustellen
• Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird voraussichtlich ein 2D-Barcode auf Rechnungen zu finden sein, der eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht
• Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung
• Sollte es für Ihre Kasse keine Möglichkeit zur TSE-Nachrüstung geben, so dürfen Sie diese im Regelfall bis Ende 2022 weiter nutzen und danach durch ein neues ersetzen (Kassen von 2010 - 2019)
Wir möchten Sie als Geschäftspartner schützen. Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht Finanzamt-konformen Kassensystems!!!
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um eine Umrüstung bzw. ein entsprechend neues Kassensystem zu kümmern. Es wird deutschlandweit Lieferengpässe bei allen Herstellern und Fachhändlern geben.
Was muss ich tun?!
1. Angebot einholen (Website, telefonisch, Mail)
Website: www.acomtec.de/TSE
per Mail: tse@acomtec.de
WhatsApp: 089 54328688
2. Sobald die Auftragsbestätigung vorliegt, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anforderungen an eine Registrierkasse:
• Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
• Anmeldung des Kassensystems und der zugehörigen TSE beim Finanzamt
• Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine Rechnung auszustellen
• Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird voraussichtlich ein 2D-Barcode auf Rechnungen zu finden sein, der eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht
• Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung
• Sollte es für Ihre Kasse keine Möglichkeit zur TSE-Nachrüstung geben, so dürfen Sie diese im Regelfall bis Ende 2022 weiter nutzen und danach durch ein neues ersetzen (Kassen von 2010 - 2019)
Wir möchten Sie als Geschäftspartner schützen. Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht Finanzamt-konformen Kassensystems!!!
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um eine Umrüstung bzw. ein entsprechend neues Kassensystem zu kümmern. Es wird deutschlandweit Lieferengpässe bei allen Herstellern und Fachhändlern geben.
Was muss ich tun?!
1. Angebot einholen (Website, telefonisch, Mail)
Website: www.acomtec.de/TSE
per Mail: tse@acomtec.de
WhatsApp: 089 54328688
2. Sobald die Auftragsbestätigung vorliegt, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.